Maßnahmenpaket zur Senkung des Energieverbrauchs

Vor dem Hintergrund einer angespannten Versorgungssituation mit Erdgas und zur Vermeidung von Engpässen bei der Stromerzeugung aus Gas muss es auch Ziel der Stadt Heilsbronn sein, einen Beitrag dazu zu leisten, den städtischen Energieverbrauch bei Strom und Gas zu reduzieren.

Die Stadtratsfraktion der FREIEN WÄHLER Heilsbronn schlägt daher vor, den 5-Punkte-Maßnahmenplan der Bayerischen Staatsregierung vom 02.08.2022 zur Senkung des Energieverbrauchs in der Staatsverwaltung analog auch für die städtischen Gebäude und Einrichtungen umzusetzen.

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Maßnahmen:

  1. Die Raumtemperatur in den Büroräumen ist auf die gesetzlichen Mindestbestimmungen abzusenken. Nach den rechtlichen Vorgaben für Arbeitsstätten sind dies in Bürobereichen derzeit grundsätzlich 20 Grad Celsius. Für Bereiche in öffentlichen Gebäuden, die nicht dem ständigen Aufenthalt dienen (Verkehrs- und Technikflächen) können darüberhinausgehende Einsparungen in Betracht kommen, wobei bauphysikalische Schäden oder Frostschäden bei nicht beheizten Bereichen zu vermeiden sind.
  2. Betriebszeiten und Einstellungen technischer Anlagen sind zu überprüfen. Insbesondere sind in den städtischen Gebäuden die Betriebszeiten der Gebäudeheizung, die Nacht- und Wochenendabsenkung sowie die Durchführung der Wartung und optimale Einstellung der Wärmerzeuger zu überprüfen und anzupassen.
  3. Nicht zwingend notwendige Verbräuche werden abgeschaltet. Dazu gehört die Abschaltung der Außenbeleuchtung öffentlicher Gebäude. Soweit es die Verkehrssicherungspflicht zulässt, wird die Straßenbeleuchtung in Heilsbronn und seinen Ortsteilen  in der Zeit von 01.00 Uhr bis 04.00 Uhr abgeschaltet.
  4. In den Sanitärbereichen wird die Warmwasserzufuhr eingestellt. Der Einsatz von Klimaanlagen wird auf das zwingende erforderliche Maß beschränkt.
  5. Der Dienstbetrieb in der Verwaltung und den Stadtwerken wird mit Blick auf die Energieeinsparung optimiert. Den Bediensteten wird Homeoffice im größtmöglichen Umfang gewährt, sofern dies aus dienstlichen Gründen vertretbar ist. Zudem sollen Dienstreisen und Dienstfahrten durch Nutzung der Videokonferenztechnik möglichst vermieden und bei Unvermeidbarkeit möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem Fahrrad durchgeführt werden.

Das Nutzerverhalten hat Einfluss auf den Energieverbrauch

Da auch das Nutzerverhalten Einfluss auf den Energieverbrauch hat, sollen die Bediensteten der Stadt Heilsbronn über Einsparmaßnahmen informiert und darin geschult werden. Dazu gehört beispielweise die richtige Raumbelüftung im Sommer und Winter, die Vermeidung unnötiger Stromverbraucher oder die Bürobeleuchtung.

Die Maßnahmen sollen zunächst in der Zeit von 01.09.2022 bis 31.03.2023 gelten. Die Verwaltung soll die getroffenen Regelungen anschließend evaluieren und ein Konzept erstellen, welche Einsparmöglichkeiten über den 01.04.2023 hinaus dauerhaft beibehalten werden können.

Über das Maßnahmenpaket der Bayerischen Staatsregierung hinausgehend wird vorgeschlagen, dass die Verwaltung im Monatsblatt und durch andere geeignete Medien die Bevölkerung zu Energieeinsparmaßnahmen aufruft und entsprechend sensibilisiert.

Städtische Einrichtungen sollen energetisch ertüchtigt werden

Ein weiterer wichtiger Beitrag zum nachhaltigen Energieeinsparen stellt auch die energetische Ertüchtigung städtischer Gebäude dar. So ist als erste Maßnahme insbesondere die energetische Sanierung des Bauhofs zügig voranzubringen und im Zuge der aktuell laufenden Baumaßnahmen an der Grundschulturnhalle die Isolierung der dortigen Dachflächen zu überprüfen und ggf. geeignete energetische Maßnahmen zu ergreifen.

Als zentrales Thema sehen die FREIEN WÄHLER  im Kontext mit Energiesparmaßnahmen den Ausbau regenerativer Energien. Neben den o.a. Energieeinsparungsmaßnahmen ist der Fokus auf den weiteren Ausbau regenerativer Energien zu richten. Die Verwaltung soll daher beauftragt werden, zu den bestehenden Windkraftvorranggebieten geeignete weitere Standorte für Windkraftanlagen in Heilsbronn und seinen Ortsteilen zu ermitteln. Die Realisierung und der Betrieb entsprechender Windkraftanlagen sollte auf genossenschaftlicher Basis unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger erfolgen.

Autor Wolfgang Prager
Bild von Norbert Koch auf Pixabay