Freie Wähler Heilsbronn e.V.                                                            Heilsbronn, 07.03.2021

Positionspapier der Freien Wähler Heilsbronn zur Nutzung des ehemaligen Brauereigeländes

Präambel:

Die Stadtverwaltung hat seit dem Jahr 2008 bisher ergebnislos Vorschläge zur Nutzung des dem Verfall preisgegebenen ehemaligen Brauereigeländes erarbeiten lassen. Zuletzt wurde seitens des Stadtrates einer privaten Investorengruppe ein Zuschuss in Höhe von rund 1,6 Mio € für ein kombiniertes Nutzungskonzept (Arztpraxis und Wohnungen) in Aussicht gestellt. Auch dieses Projekt wurde bislang nicht realisiert.

Um die Innenstadt attraktiver zu gestalten und die seit Jahrzehnten leerstehende Immobilie im Herzen der Altstadt einer geordneten Nutzung zuzuführen, schlägt die Stadtratsfraktion der Freien Wähler unter Berücksichtigung der Haushaltssituation der Stadt Heilsbronn das nachfolgend dargestellte neue Konzept zur Nutzung des ehemaligen Brauereigeländes vor.

Konzept:

Die Stadt Heilsbronn erwirbt das ehemalige Brauereigelände, saniert und ergänzt die bestehenden Gebäudeteile unter Nutzung aller verfügbaren Zuschussmöglichkeiten. Der Schwerpunkt des späteren Betriebes wird in den Bereichen Kultur und Gastronomie liegen. Dabei spielt die Musikschule Heilsbronn in Trägerschaft der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. als Ankernutzer eine zentrale Rolle. Das Konzept sieht zudem die Wiederbelebung der alten Biermarke „Klosterbräu Heilsbronn“ vor.

Begründung:

Der Nutzungsvorschlag der Freien Wähler wird von dem Ziel geleitet die Innenstadt zu beleben, den Leerstand der ehemaligen Brauerei zu beseitigen sowie das „Grüne Band“ vom Klosterweiher über die Grünfläche hinter dem Brauereigelände zur Hauptstraße zu erschließen und somit die gesamte Altstadt für die Heilsbronner Bürgerinnen und Bürger sowie den Tourismus aufzuwerten. Weiterhin wird mit dem Vorschlag die Unterbringung und der Betrieb der Musikschule Heilsbronn langfristig gesichert, da die ursprünglich geplante Umsetzung im ehemaligen Forstamtsgebäude nicht sichergestellt ist. Durch die Ankernutzung des ehemaligen Brauereiareals als Musikschule wird das Gesamtkonzept finanzier- und umsetzbar. Im Nebeneffekt werden weitere Nutzungen ermöglicht. Um Synergieeffekte zu erzielen wird in den sanierten Gebäudeteilen die Proben- und Orchesterarbeit der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. und anderer musikalischer Gruppierungen, wie z.B. der Heilsbronner Gesangvereine etabliert. Das Konzept sieht die Einrichtung einer „sanften Gastronomie“ mit Biergarten vor.

Die ehemalige Brauerei als Heimat und Arbeitsplatz für Musikschule, Stadtkapelle und Gesangsvereine:

  • Gaststätte – Erdgeschoss

EG 1 – Verwaltung / Geschäftsstelle
EG 2: – Büro Musikschulleiter
EG 3 – Bibliothek / Notenmaterial/Archiv
EG 4 – Lehrerzimmer / Konferenzraum
EG 5 – Teeküche
EG 6 – Toiletten

Gaststätte – Obergeschoss

  • 10 Unterrichtsräume für Einzelunterricht oder 2er-Gruppen
  • Toiletten
  • Brauhalle – Erdgeschoss
  • Bühne (zugleich Probenbereich für alle Orchester der Stadtkapelle)
  • Abtrennbarer Bereich für Schlaginstrumente
  • Saal bzw. Zuschauerraum
  • Brauhalle – Obergeschoss
  • Raum für Musikgarten und Musikalische Früherziehung
  • 4 Räume für Ensembleproben; Unterrichte für größere Gruppen (Flötenzirkus, Musiktheorie, Gesangvereine)
  • Toiletten
  • Kellerräume
  • Lagerräume; Instrumentenaufbewahrung etc.

Die sanierte ehemalige Brauhalle wird so gestaltet, dass Raum und Bühne zum Innenhof geöffnet werden können. Im Anschluss an den neuen Saal (westlicher Bereich der ehemaligen Brauhalle) schließen sich separate Räume für den Betrieb einer Kommunbrauerei oder kleinen genossenschaftlich betriebenen Braugaststätte mit Biergarten mit Ausrichtung zum „Grünen Band“ an. Diese gastronomische Einrichtung kann auch die Bewirtung bei festlichen Veranstaltungen in der ehemaligen Brauhalle übernehmen. Beim Speisenangebot liegt der Schwerpunkt auf einer frischen, fränkisch-internationalen Küche. Wobei Rohstoffe und Zutaten direkt aus der Region für die nötige Nachhaltigkeit sorgen. Die sanierte Brauhalle wird zudem für Lesungen, Konzertaufführungen, Veranstaltungen des Kunstraumes Heilsbronn, Kulturvereins etc. außerhalb des regelmäßigen Musikschul- sowie Proben- und Orchesterbetriebes genutzt.

Alternativ wird die gastronomische Einrichtung im östlichen Teil des Areals in der ehemaligen Brauereigaststätte untergebracht. Dies hätte den Vorteil, dass die Gaststätte von der Hauptstraße aus leichter erkannt und stärker frequentiert wird. Der Biergarten kann dann im Innenhof etabliert werden. Da sich im unmittelbaren Umfeld zum Innenhof kaum Wohnungen befinden, könnte den Anforderungen zum Lärmschutz leichter entsprochen werden. Der Zugang zur Musikschule und die Verwaltungsräume würden dann im westlichen Bereich der ehemaligen Braustätte eingerichtet.

Finanzierung:

Das Nutzungskonzept der Freien Wähler basiert auf den Kostenschätzungen der bisher bekannten Planungsüberlegungen zur Verwendung des ehemaligen Brauereiareals (u.a. Planung des Architekten E. Knoll sowie weiterer Investoren). Eine konkrete Kostenschätzung durch ein Architekturbüro ist von der Verwaltung einzuholen.

Bei den bisher bekannten Projekten wurden Kosten für Erwerb und Sanierung zwischen 5,5 Mio € und 8 Mio € ermittelt. Bei der Umsetzung des Nutzungsvorschlages der Freien Wähler ist von geschätzten Gesamtkosten in Höhe von ca. 6,5 bis 7 Mio € auszugehen. Das Konzept sieht eine überwiegende Nutzung für kulturelle Zwecke und die musikalische Bildung vor. Die Regierung von Mittelfranken hat bereits im Zusammenhang mit der Nutzung des ehemaligen Forstamtsgebäudes eine 80%-Förderung bei dieser Art der Nutzung bei den förderfähigen Kosten in Aussicht gestellt. Nach Rücksprache mit der zuständigen Referentin der Regierung von Mittelfranken, Städtebauförderung, ist auch für dieses neu angedachte Nutzungskonzept des ehemaligen Brauereigeländes eine Bezuschussung im Rahmen des Förderprogramms „innen statt außen – ISA“ in Höhe von bis zu 80% der förderfähigen Kosten vorstellbar. Die Musikschule als Frequenzbringer für die Innenstadt wurde ausdrücklich begrüßt.

Darüber hinaus ist die Beantragung von Zuschüssen aus dem Entschädigungsfond des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege, des Bezirks Mittelfranken und des Landkreises Ansbach zu prüfen. Das Vorhaben könnte evtl. auch als LEADER-Projekt im Zusammenhang mit der genossenschaftlich betriebenen gastronomischen Einrichtung angemeldet und entsprechende Mittel geltend gemacht werden. Denkbar wäre zudem, dass aus Mitteln des sogenannten Crowd-Fundings (z.B. bei einem genossenschaftlichen Betriebsmodell) das Startkapital zum Betrieb der geplanten sanften gastronomischen Einrichtung aufgebracht werden könnte.

Konkret stellt sich die Finanzierung wie folgt dar:

Gesamtkosten (Sanierung und Erwerb): 7 Mio €
abzgl. Zuschuss Städtebauförderung (Förderung bis zu 80 % mgl.): 5,6 Mio €
abzgl. Zuschuss Denkmalpflege, Bezirk Mfr., LKR Ansbach, 0,4 Mio €
Kostenanteil Stadt Heilsbronn: 1 Mio €

(zzgl. jährlich anfallende Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten)

Zur Finanzierung der nicht förderfähigen Kosten der Musikschule (Inventar, Bestuhlung, etc.) wird zudem ein Zuschuss des Fördervereins der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. in Höhe von 40.000,- bis 70.000,- € in Aussicht gestellt.

Der Eigenanteil der Stadt Heilsbronn ist in der Investitionsplanung mit 1,6 Mio € (Zuschuss für die private Investorengruppe) bereits berücksichtigt. Darüber hinaus sind Haushaltsmittel für den Erwerb und die Sanierung des ehemaligen Forstamtsgebäudes vorgesehen, die in voller Höhe zur Umsetzung des vorliegenden Nutzungskonzeptes für die ehemalige Brauerei umgewidmet werden könnten. Bis zur Auszahlung der Zuschüsse und Fördermittel ist eine Zwischenfinanzierung über Kreditaufnahmen sicher zu stellen. Um eine Zuschussminderung bei der Städtebauförderung zu vermeiden oder zu minimieren (Berücksichtigung der rentierlichen Kosten bei Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung) sollte bei der vorgeschlagenen gastronomischen Einrichtung eine umsatzbezogene Pacht oder andere geeignete Betriebsform in Erwägung gezogen werden. Näheres ist hierzu von der Verwaltung in eigener Zuständigkeit zu eruieren. Die jährlich anfallenden Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten werden mit Ausnahme der Kosten für die gastronomische Einrichtung von der Stadt Heilsbronn getragen. Wünschenswert wäre mittel- bzw. langfristig, dass sich die gastronomische Einrichtung zu einer Vollgastronomie entwickelt. Überschüsse und Umsatzerlöse, die aus dieser gastronomischen Nutzung entstehen, werden dann ebenfalls zur Deckung der Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten verwendet.

Fazit:

Nachdem bisher alle Versuche gescheitert sind, das ehemalige Brauereiareal einer geordneten Nutzung zuzuführen, stellt das neue Nutzungskonzept der Freien Wähler unter dem Motto „Kultur trifft Tradition“ einen sachdienlichen und vor allem machbaren Vorschlag dar, die Innenstadt zu beleben und attraktiv zu gestalten.

Die Berücksichtigung einer sanften gastronomischen Nutzung mit Biergarten greift zudem den Gedanken an die alte Braustätte und den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einer Wiederbelebung der „Brauerei“ und ihrer Marke „Klosterbräu Heilsbronn“ auf. Zusätzlich wird die Unterbringungsfrage der Musikschule Heilsbronn gut und dauerhaft gelöst. Das Sinfonische Blasorchester, alle Nachwuchsorchester der Stadtkapelle Heilsbronn e.V. sowie die Heilsbronner Gesangvereine hätten wieder „ein Dach über dem Kopf“ für die notwendige Probenarbeit. Das vielseitige Konzept sieht zudem eine Nutzung durch weitere Kulturschaffende in Heilsbronn vor. Im Unterschied zur geplanten Mittelverwendung an die private Investorengruppe wird in dem skizzierten Modell städtisches Eigentum geschaffen.

Wolfgang Prager, Freie Wähler Heilsbronn e.V. – Stadtratsfraktion

Hinweis:

Bereits 2018 wurde von der Stadtratsfraktion der freien Wähler ein Positionspapier zur Verbesserung der Gastronomie und Gaststättenkultur in Heilsbronn

eingegeben. Wir hoffen mit der oben genannten Nutzung des Brauereiareals einen weiteren Schritt in die schon damals richtige Richtung anzustoßen.